Preise 2023

Mindeststundenentgelte (Grundpreise)

Helfer 29€

Facharbeiter 39€

Obermonteur (erfahrener Facharbeiter) 49€

Spezialisten (Meister/Akademiker) 59€

Zuschläge zum Grundpreis:

Direktauftrag/Endkunden: zzgl. 25% auf Grundpreise

Eigenes Werk-/Rüst- oder Fahrzeug: zzgl. 25% auf Grundpreise, wenn höher tatsächliche Kosten.

Fahrtkosten und Unterkunft:

Grundpreise enthalten bei Beauftragung von mindestens 8 Stunden am Stück die Fahrtkosten bis insgesamt maximal 125 km sowie bei 24 Stunden an max. 4 aufeinander folgenden Tagen zusätzliche 125 km sowie Kosten für Unterkunft, sofern ein zumutbares Angebot am Zielort für maximal 40 € pro Nacht und Zimmer tatsächlich verfügbar ist.

Ansonsten sind die tatsächlichen Kosten für Fahrt und Unterkunft, mindestens jedoch 0,35 € pro gefahrenem Kilometer und bei Entfernung über 125 km von unserem Stützpunkt mindestens 40 € pro Nacht und Mitarbeiter fällig.

Als zumutbar gilt grundsätzlich ein sicher verschließbares, außerhalb der Arbeitszeit stets zugängliches Einzelzimmer in max. 30km Entfernung zum Arbeits-/Einsatzort mit Frischluftzufuhr und Dusche/WC (bei Gemeinschaftsbad mit max. 3 Mitnutzern) in ruhiger und sicherer Lage mit Nachttemperaturen unter 18 Grad Celsius.

Fahrt erfolgt nach unserer Wahl mit geeignetem Kraftfahrzeug und/oder öffentlichem Verkehrsmittel in einer höheren Wagen- bzw. Produktklasse.

Bedingungen Preise:

1.1 Bei Abrechnung nach Zeit erfolgt die Berechnung so genau wie nach örtlichen Gegebenheiten möglich und zumutbar. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, besteht eine Mindestabnahmeobliegenheit in Höhe der vereinbarten oder üblicherweise zu erwartenden Kontingente zum vereinbarten oder üblicherweise in Verbindung mit unseren Bedingungen zu erwartenden Zeitpunkt sowie Örtlichkeit. Mindesteinheit sind regelmäßig 0,25 Stunden bzw. 15 Minuten.

1.2 Die Entgelt- bzw. Qualifikationsstufe ergibt sich nach zulässiger Vereinbarung, in Ermangelung einer solchen nach der tatsächlichen Qualifikation des eingesetzten Personals oder dem üblicherweise für die tatsächliche Tätigkeit eingesetzten Personal, wobei der jeweils höhere Wert maßgeblich ist.

1.3 Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich Steuern und Abgaben aufgrund gesetzlicher und/oder vertraglicher Verpflichtung.

1.4 Es ist je Einsatzort ein Mitarbeiter mit Qualifikation mindestens Facharbeiter zu beauftragen, ab 3 Mitarbeiter mindestens Obermonteur. Dieser ist gleichzeitig Ansprechpartner vor Ort für den Kunden und den anderen Mitarbeitern gegenüber weisungsberechtigt.

1.5 Grundpreise für Nachunternehmerleistungen enthalten nur die Kosten der Personalgestellung nach den oben genannten Bedingungen. Material, Werk- und Rüstzeug sowie Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen/Garantien aller Art) sind nicht enthalten.

1.6 Bei Beauftragung über das oben genannte Jahr hinaus gilt eine Erhöhung sämtlicher Entgelte in Höhe der amtlich festgestellten Teuerungsrate am Ort der Beauftragung oder unserem Stützpunkt, wobei der jeweils höhere Wert maßgeblich ist, als vereinbart, wirksam ab dem ersten Tag des neuen Jahres.

1.7 Bei Beauftragung von weniger als 6 Stunden am Stück sowie grundsätzlich für Zeitaufwand insgesamt über einer Stunde gilt die Fahrzeit als vollständig zu vergütende Arbeitszeit. Selbiges gilt für nicht von SRC zu verantwortende Verzögerungen im Betriebsablauf einschließlich nicht von SRC bestimmter bzw. veranlasster Pausen und Wartezeiten sowie notwendige Vor- und Nachbereitung.

1.8 Es gelten unsere Zahlungs- und Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

Zahlungsbedingungen

1. Rechnungsstellung

Rechnungen werden regelmäßig innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des jeweiligen Einsatzes zugestellt und sind sofort ohne Abzug fällig.

In begründeten Ausnahmefällen und bei ausreichender Bonität bzw. Sicherheit kann SRC auf freiwilliger Basis ein Zahlungsziel von maximal 30 Tagen (gegebenenfalls in Verbindung mit Abzügen bei schnellerer Zahlung) gewähren.

Bei sofortiger vollständiger Zahlung in bar gewährt SRC einen Abzug von 5% auf die Nettosumme. Bei Vorauszahlung der Gesamtsumme in bar gewährt SRC insgesamt 10% Abzug auf die Nettosumme.

2. Abschlagszahlung

Unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise hat SRC jedenfalls das Recht, bei Erreichen einer Erheblichkeitsschwelle von 1.000 € an erarbeiteten, noch nicht zur Zahlung fälligen bzw. abgerechneten Leistungen oder sonstigen Forderungen jeweils eine sofort fällige Abschlagszahlung ohne Abzüge einzufordern.

Dies geschieht in der Regel durch Zustellung einer Abschlagsrechnung.

Zahlt der Auftraggeber diese Abschlagsrechnung nicht binnen dort angegebener Frist (in der Regel sofort, das heißt Geldeingang binnen drei Werktagen) darf SRC unter fortlaufender Fälligkeit der vereinbarten Vergütung bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Forderungen die Leistung einstellen, ohne das ein Anspruch auf Nacharbeit entsteht.

3. Vorauszahlung

Es ist regelmäßig eine Vorauszahlung in Höhe von mindestens 30% der bis zur regulären Zahlung voraussichtlich entstehenden Entgelte bzw. Forderungen zu leisten, SRC steht es frei, eine angemessene Sicherheit ersatzweise und oder zusätzlich zu akzeptieren.

Sobald der Kunde mit der Zahlung teilweise oder insgesamt in Verzug gerät, ist SRC berechtigt, die Forderung teilweise oder vollständig abzutreten oder zu veräußern sowie mit Gegenforderungen und Leistungen aller Art aufzurechnen.